„Klänge hinter Mauern“: Ausschreibung für junge Komponistinnen und Komponisten

23. Juli 2018

Bis zum 30. September 2018 können sich junge Komponistinnen und Komponisten für das gemeinsame Projekt „ Klänge hinter Mauern“ der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße und Kammerakademie Potsdam bewerben.

Beschreibung
Gefängnishaft ist eine Extremerfahrung. Besonders in der politischen Untersuchungshaft wie in der Potsdamer Lindenstraße 54/55 waren die Inhaftierten durch Verunsicherung, Demütigung, Bedrohung und Isolierung den Verhörern und Wachhabenden mit deren Methoden schutzlos ausgeliefert.
In einer solchen Situation waren die Inhaftierten auf die Ressourcen angewiesen, die sie mitbrachten. Für manche von ihnen war eine solche Ressource die Musik. Sich Musik vorzustellen, vielleicht ganz leise zu singen oder zu pfeifen, konnte eine Art geistiges Überlebensmittel sein. Mitunter verständigten sich Häftlinge über Singen oder Pfeifen, insbesondere aber durch Klopfzeichen, von Zelle zu Zelle.

Vorhaben
Diese Erfahrungen sollen musikalisch bearbeitet, für die Nachwelt festgehalten und unterschiedlichen Generationen künstlerisch vermittelt werden. Dazu sollen fünf Komponistinnen und Komponisten mit ehemals Inhaftierten der Lindenstraße 54/55 zusammengebracht werden und deren konkretes Klangerlebnis als Inspiration für eine ca. 5- bis 10-minütige Komposition für bis zu sechs Musiker nutzen; die Instrumente werden im Vorfeld von den Auftraggebern festgelegt. Als Inspirationsquellen für die Komposition können ferner die Auseinandersetzung mit dem Gefängnis selbst oder Selbstzeugnisse Inhaftierter dienen. Die Musiker selbst werden von Beginn an in das Projekt einbezogen und dürfen ihre eigenen Erfahrungen einbringen.
Am 27. Juni 2019 ist ein Gesprächskonzert mit den Uraufführungen der Kompositionen in der Gedenkstätte geplant, bei dem die Beteiligten persönlich zu Wort kommen sollen. Weitere Konzerte, auch im Rahmen von Schulbesuchen, sind in Planung.

Die Komponisten erhalten jeweils ein pauschales Honorar in Höhe von 1.500 € brutto.

Projektpartner
Projektpartner sind die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße (SGL) und die Kammerakademie Potsdam (KAP).

Zeitplan
• Bewerbungsschluss: 30. September 2018
• Sichtung und Auswahl der Komponisten durch beide Projektpartner: bis 31. Oktober 2018
• erstes Treffen von Komponistinnen und Komponisten mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen: November 2018; Bildung von „Tandems“
• Mitte Januar 2019: Vorstellung des Projekts für die Medien im Rahmen eines Werkstattgesprächs
• 30. April 2019: Abgabe der Komposition, Beginn der Einstudierung durch die Musikerinnen und Musiker, evtl. erste Musikvermittlungsprojekte
• 27. Juni 2019: Gesprächskonzert mit Uraufführung der Kompositionen und Gesprächen mit den Beteiligten

Bewerbung
Folgende Unterlagen müssen bis 30. September 2018 per Mail an suwelack@kammerakademie-potsdam.de eingereicht werden:
o Lebenslauf mit Beschreibung des künstlerischen Werdegangs
o Werkkatalog
o Motivationsschreiben
o zwei bis drei Arbeitsproben (in digitaler Form), wenn möglich mit Hörbeispielen
o Post- und E-Mail-Adresse des/der Komponisten/in

Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen können vorrangig junge Komponistinnen und Komponisten, vorzugsweise mit Verbindung zum Land Brandenburg. Eine Sensibilität für das Thema wird vorausgesetzt.
  • Die Veranstalter sind in ihrer Entscheidung über die Teilnahme an dem Projekt frei. Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist in allen Belangen ausgeschlossen.
  • Mit dem Einsenden der Bewerbung erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber damit einverstanden, im Fall der Teilnahme am Projekt die Treffen mit den Zeitzeugen wahrzunehmen und die Partitur und das Aufführungsmaterial des neuen Werkes als PDF in digitaler Form bis zum 29. März 2019 an die Kammerakademie Potsdam zu senden. Mit dem Komponistenhonorar sind die Aufführungstantiemen abgegolten.
  • Die Komponistin / der Komponist verpflichtet sich darüber hinaus, bei der Erarbeitung des Werkes für Beratung und Proben zur Verfügung zu stehen. Sie / er stimmt allen Aufführungsterminen ausdrücklich hinzu.
  • Das neue Werk muss für die Aufführung der Kammerakademie Potsdam geschaffen werden. Es darf nicht auf eine dem Urheber vorbehaltene Weise bereits vorher verwertet (d. h. insbesondere vervielfältigt, verbreitet, öffentlich aufgeführt, gesendet oder im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt) worden sein. Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich alle Rechte zu weiteren Aufführungen sowie ein Dokumentationsrecht der Proben und Aufführungen vor.
  • Die Veranstalter haften nicht im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des eingesandten Materials. In Papierform eingesandtes Material wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei Beilage eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt.

Ansprechpartnerin:

Ursula Suwelack
Kammerakademie Potsdam
Tel.: +49 / (0)331 / 23 70 109
E-Mail: suwelack@kammerakademie-potsdam.de